Sicher ohne Sicherung

Die CDU hat einen Leitfaden. Nein, ernsthaft, den gibt es. Schliesslich handelt es sich nicht um die SPD, daher gibt es Schwerpunkte und das mit Sicherheit. Der Leitfaden hat den, so man ihn gelesen hat, recht zynischen Titel “In Freiheit sicher leben” und behandelt “Schwerpunkte einer unionsgeführten Innenpolitik”. Nun fühle ich mich persönlich nicht unsicherer als noch vor beispielsweise 20 Jahren, aber Wolfgang Bosbach, der Filialleiter des betreffenden Ressorts, scheint das anders zu sehen. Damit sich meine gefühlte Sicherheit auch nicht zu sehr ins Positive kehrt, beginnt das Dokument mit dem üblichen Drohszenario:

Nach den Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden plant die Terrororganisation El Kaida mit hohem Aufwand noch vor der Bundestagswahl einen Anschlag gegen Deutsche. Deutsche Islamisten veröffentlichen Drohvideos aus Afghanistan. Dabei handelt es sich nicht um abstrakte Gefährdungen unserer Bürger, sondern um Gefahren, die sich schnell auch in Deutschland konkretisieren können. Dies belegen über sieben Fälle in den letzten Jahren, in denen Anschläge verhindert werden konnten oder ihre Ausführung scheiterte.

Ganz wichtig dabei: Vor der Bundestagswahl. Wenn sich nach der Bundestagswahl herausstellt, dass nichts passierte, ist es zu spät und der Wähler hat bereits gewählt. Im Übrigen sind sich die Sicherheitsbehörden weitgehend einig, dass die genannten Videobotschaften sich gegen Einrichtungen im Ausland richten, nicht auf Deutschland selbst.

Natürlich folgt als Nächstes der Verweis auf die Staatsfeinde Nummer 1, die Vorzeige-Möchtegern-Terrorzelle aus dem Sauerland:

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der vereitelten Anschläge der deutschen Zelle der Islamischen Jihad Union, die im Sauerland einen massiven Anschlag mit einem Höchstmaß an Personen und Sachschäden plante, hat die Novellierung des Bundeskriminalamtsgesetzes die innenpolitische Diskussion in dieser Legislaturperiode geprägt.

Vier ideologisierte Trottel, die sich eher selbst in die Luft gesprengt hätten (falls sie überhaupt jemals soweit gekommen wären), und deren Ziel nicht der deutsche Bürger, sondern amerikanische Einrichtungen waren, dienen als Begründung einer Bedrohungslage. Wenn das alles ist, was der internationale Terrorismus zu bieten hat, kann man sich getrost zurücklehen.

Die daraus abgeleiteten Folgen, und hier kommen wir zum Knackpunkt, haben es in sich: Umbau des Strafverfolgungsstaates in einen Präventivstaat. Wobei mit Präventiv nicht etwa gemeint ist, die sozialen und gesellschaftlichen Grundlagen von Kriminalität und Terror zu bekämpfen, sondern sich strafrechtlich zu rüsten, um potentielle Unruheherde im Vorfeld zu identifizieren. Was im Zweifelsfall heisst: Jeder ist erst einmal verdächtig.

Das liest sich bei der CDU wie folgt:

Die Polizei muss, wenn möglich, Straftaten verhindern. Diese Aufgabe ist noch höherwertiger als die Verfolgung von begangenen Straftaten. Denn es ist doch entscheidend, dass erst gar nichts passiert.

[...]

Im Blick auf die Schwere der terroristischen Gefahren darf man keinen geschützten Bereich zulassen, in dem Anschläge über das Internet mittels moderner Verschlüsselungstechnologien vorbereitet werden.

Anders ausgedrückt: Abhängig von der Definition von Terrorismus fallen die Schranken des privaten Raums. Und wo noch die Paragraphen §§ 102-110 der Strafprozessordnung enge Grenzen für eine Hausdurchsuchung steckten, fallen diese bei der Online-Durchsuchung komplett weg. Einem Verfahren, das problemlos juristisch unkontrolliert angewendet werden kann. Wofür sollte man sich hier noch einen Richtervorbehalt einholen, wenn es auch ohne geht? Der Verfassungsschutz macht es doch seit Längerem vor.  Betitelt wird die Onlinedurchuchung als “forensische Software”, was den Begriff “chirurgisch” oder “präzise” suggeriert.

Während die rot-grüne Bundesregierung noch glaubte, diese einschneidende Maßnahme ohne Rechtsgrundlage durchführen zu dürfen, hat die Union mit beharrlichem Drängen innerhalb der Großen Koalition eine rechtsstaatlich ausgewogene und praxistaugliche Kompetenz durchgesetzt.

Schwindeln ist ja mittlerweile in Mode. Vielleicht mal zur Chronologie ein paar Worte: Die Onlinedurchsuchung wurde unter Rot-Grün durch Otto Schily für den Verfassungsschutz per geheimer Dienstanweisung freigegeben. Der vom BVerfG als nicht verfassungskonform eingestufte Gesetzesentwurf wurde von der grossen Koalition unter massgeblicher Federführung der CDU eingebracht und dann nachgebessert. Dass auch die nachgebesserte Fassung unter starker Kritik steht, scheint Herrn Bosbach zu beleidigen:

Obwohl der Gesetzgeber die durch das Bundesverfassungsgericht vorgezeichneten engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen erfüllt hat, sind die Gegner der Online- Durchsuchung erneut vor das höchste deutsche Gericht gezogen.

Frei nach dem Motto “beleidigte Leberwurst”. Aber es mag der CDU passen oder nicht: Es ist des Gegners gutes Recht, bei derart grundlegenden Eingriffen alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Denn im nächsten Abschnitt geht der Autor den konsequenten Schritt weiter- es folgt der Schlag gegen die Gegner des Umbaus:

Wie bei der Diskussion um die Einführung der akustischen Wohnraumüberwachung (sogenannter Großer Lauschangriff), die Ende 1995 zum Rücktritt einer Bundesjustizministerin geführt hat, ist auch jetzt die gegen die Online-Durchsuchung geführte Kampagne wider einen allmächtigen Überwachungsstaat verantwortungslos. Sie diffamiert pauschal unseren freiheitlichen Verfassungsstaat und die Organe, die zu seinem und zum Schutz aller da sind. Damit wird etwas gesät, was Freiheit und Recht in unserem Land nicht sicherer und nicht stabiler macht. Der Staat bedroht unsere Freiheit nicht.

Wenn das so ist, können wir uns beruhigt zurücklehnen und Grundgesetz und sämtliche rechtsstaatlichen Kontrollinstrumentarien einfach abschaffen. Der Autor erwartet hier grenzenloses Vertrauen in den Staat und seine Exekutive. Ein solches Vertrauen beruht aber auf Gegenseitigkeit und dieses besteht grundsätzlich nicht. Während der Staat den Bürger immer transparenter macht und mehr und mehr durchleuchtet, fehlt diese Transparenz auf politischer Seite deutlich. Die Aussage, für meine Transparenz als Bürger erhielte ich mehr Sicherheit, greift nicht, weil ich mit einer enorm hohen Wahrscheinlichkeit dadurch mich nicht drastisch sicherer bewege. Im Gegenteil werden durch Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Zugangserschwernisgesetz und weiteren Massnahmen freiheitliche Rechte für alle Bürger abgebaut, unabhängig ihrer tatsächlichen Bedrohung. Die einzige Instanz, der solches nutzt, ist der Staat selbst, der seine Bedrohung von allen Seiten, innen und aussen, zu kontrollieren versucht.

Die weiteren Passagen des Dokuments lesen sich wie die bekannte Wunschliste von Law-and-Order-Politikern. Der Klassiker, Einsatz der Bundeswehr im Innern, fehlt ebensowenig:

Die Wehrverfassung unseres Grundgesetzes hat keine Antwort auf solche Situationen, in denen die Zivilbevölkerung mit der Intention massenhafter Tötung angegriffen wird; 1949 dachte man an den klassischen Verteidigungsfall – den Angriff von außen.

Da ist wieder die implizite Drohung drin: Intention massenhafter Tötung. Und weil das Grundgesetz damit nicht gerechnet hat, muss man es nun anpassen. Anders ausgedrückt: Ist die Bedrohung nur gross genug, werfen wir unsere grösste politische Errungenschaft des vergangenen Jahrhunderts einfach über Bord und holen die Armee. Man muss kein Interpretationsgenie sein, um zu erkennen, dass es den Geschmack von Ausnahmezustand und Kriegsrecht hat, nur schleichender.

Ein weiterer Klassiker im Reigen darf  nicht fehlen: Die DNA-Probe. Als genetischer Fingerabdruck verharmlost (so ein Fingerabdruck, da kann ja wohl nichts passieren) soll er bei allen erkennungsdienstlichen Behandlungen als Standard verwendet werden. Aufhänger ist, wie könnte es anders sein, die Sexualstraftat, das emotionale Thema schlechthin zur Umsetzung drastischer Massnahmen. Verschwiegen wird im Dokument, dass eine ED-Behandlung auch bei diversen anderen Vergehen erfolgen kann: Körperverletzung, Drogendelikten, usw.

Die Kritik an dieser Methode hält unterdessen an:

Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen sprachen sich gegen die Gesetzesänderung aus. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hält die von den Bundesländern angestrebte Gleichsetzung von klassischem und genetischem Fingerabdruck für bedenklich.

Was die CDU nicht davon abhält, unbeirrt daran festzuhalten und auch sozialen Einrichtungen den Zugriff ermöglichen zu wollen. Hier, wie auch in allen Vorschlägen zur Beobachtung von Sexualstraftätern nach ihrer Entlassung, kommt nun ein weiterer Bruch zu Tage: Das deutsche Rechtssystem basiert auf dem Prinzip der “Verbüssung”. Ein verurteilter Straftäter kann erwarten, nach Verbüssung seiner Strafe ein in die Gesellschaft integriertes und unabhängiges Leben führen zu können. Dies ist unabhängig seiner Tat, denn diese wird bereits im Strafmass berücksichtigt. Während dieser Reintegration wird er zum Schutz der Gesellschaft aus deren Mitte entfernt. Soweit die Theorie. Tatsächlich ist gerade im Bereich Sexualstraftat das Defizit hoch- viele Täter werden nicht therapeutisch behandelt, sondern landen im normalen Strafvollzug. Einer der Hauptgründe hierfür ist die desolate finanzielle Lage. Werden sie dann entlassen, sind sie nicht ausreichend auf das Leben in einer Gesellschaft vorbereitet, die selbst aufgrund von medial aufgebauschten Einzelfällen und der Art der Straftat nicht mit den eigentlich Rehabilitierten umzugehen vermag. Die Politik wiederum nimmt dies zum Anlass, über Wegsperren und härtere Massnahmen per Gesetz zu schwadronieren, während die Wurzel des Übels nicht angepackt wird. Trotz des grossen C im Parteinamen und der immer wieder fast schon penetrant vor sich hergetragenen christlichen Leitkultur, deren Leitmotiv die Vergebung ist.

Die CDU jedenfalls baggert fleissig am Umbau der deutschen Sicherheitsarchitektur mit radikalen Einschnitten bei den verfassungsrechtlich verbrieften Rechten der Bürger. Sie bemüht dafür immer wieder gerne diverse Bedrohungsszenarien zur Rechtfertigung und nutzt damit ein Prinzip, das schon Herrmann Göring 1946 zu Papier brachte:

Natürlich, das einfache Volk will keinen Krieg […] Aber schließlich sind es die Führer eines Landes, die die Politik bestimmen, und es ist immer leicht, das Volk zum Mitmachen zu bringen, ob es sich nun um eine Demokratie, eine faschistische Diktatur, um ein Parlament oder eine kommunistische Diktatur handelt. […] Das ist ganz einfach. Man braucht nichts zu tun, als dem Volk zu sagen, es würde angegriffen, und den Pazifisten ihren Mangel an Patriotismus vorzuwerfen und zu behaupten, sie brächten das Land in Gefahr. Diese Methode funktioniert in jedem Land.

Entsprechend werden Kritiker auch heute schon als Feinde der Freiheit diffamiert und gegebenenfalls vom Verfassungsschutz durchleuchtet.

Im gleichen Atemzug wird gebetsmühlenhaft der Idee widersprochen, hier würden Einschränkungen der Freiheit in Richtung eines Überwachungsstaates erbaut, frei nach Walter Ulbricht:

Ich verstehe Ihre Frage so: Dass es Menschen in Westdeutschland gibt, die wünschen, dass wir die Bauarbeiter der Hauptstadt der DDR mobilisieren, um eine Mauer aufzurichten, ja? Ää, mir ist nicht bekannt, dass eine solche Absicht besteht, da sich die Bauarbeiter in der Hauptstadt hauptsächlich mit Wohnungsbau beschäftigen und ihre Arbeitskraft voll eingesetzt wird. Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten.

Das zu glauben allerdings wird immer schwieriger, wenn man bereits an vielen Ecken Zementsäcke, Mörtel und Kellen herumstehen sehen kann und seltsame Baupläne die Runde machen. Wolfgang Schäuble scheint jedenfalls heimlich still und leise weiter an seinem Ruf als Erich Mielke des 21. Jahrhunders zu basteln. Seine Pläne zur deutschen Abhörzentrale würden einer Staatssicherheit der DDR das Wasser literweise aus dem Mund laufen lassen. Ebenso wie eine Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und Netzsperren. Aber jegliche Zusammenhänge mit der Stasi und der CDU sind ja verpönt. Heute regieren ausschliesslich die Guten, das ist der Unterschied, und das wird natürlich in alle Ewigkeiten so bleiben.

Ita est.

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Autor: Okular
Datum: Mittwoch, 26. August 2009 9:47
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2 Kommentare

  1. 1

    [...] Okularblog: Sicher ohne Sicherung [...]

  2. 2

    [...] dazu: Zeit: Ausschnitt aus

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