3. Sperrlisten- Nebenwirkungen
Mit diversen Beruhigungspillen versucht man dem Bürger die Sperrungen von Webseiten schmackhaft zu machen- Beschränkung auf kinderpornographisches Material, Beschränkung auf ausländische Seiten, keine Zensur, etc.
Doch betrachtet man die Sperrungsinitiative unter dem Okular, ergibt sich ein anderes Bild.
Zu irgendeinem Zeitpunkt wird man wird feststellen, dass die Massnahme noch nicht in gewünschter Weise greift- die Angebote nehmen nicht ab, die Sperren werden umgangen, etc. In Schweden beispielsweise hat man diese Erkenntnis schon getroffen:
„Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, bilanzierte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, im Nachrichtenmagazin FOCUS. Die Zahl der gesperrten Seiten habe sich seit der Einführung des Systems im Jahr 2005 auf 5000 erhöht. Zudem könnten Nutzer die Stopp-Seiten problemlos umgehen.
Der Gesetzgeber wird mit weiteren Verboten darauf antworten und sich so in einem Hase-und-Igel-Szenario verzetteln, das man schon von anderen Themen her kennt.
Derweil sind die Ermittler des BKA (wie schon heute) damit gebunden, vermeintliche Konsumenten zu ermitteln und mit viel Aufwand eine unpflegbare Liste zu pflegen.
Diese Bindung von Ressourcen wäre an anderer Stelle deutlich sinnvoller eingesetzt. Es ist nicht abwegig anzunehmen, dass genau diese Ressourcenbindung die Konzentration der Ermittler an das falsche Ende der Internet-Leitung fokussiert- nicht zu den Produzenten und Verteilern, sondern zum normalen Anwender, der laut Politik mit allen Mitteln davon abgehalten werden soll, angefixt zu werden. Ein Generalverdacht par excellence. Dem Mediziner übrigens vehement widersprechen: Durch Betrachten von Bildern wird man nicht pädophil, genausowenig, wie man homosexuell durch Ansehen entsprechenden Materials wird. Dass Frau von der Leyen als ausgebildete Ärztin dies nicht bekannt sein soll, verwundert.
Erfahrungen mit den Listen aus Dänemark und den Niederlanden zeigen, dass die Listen gefüllt sind mit Adressen von Servern im Inland- diese aber offensichtlich nicht weiter verfolgt werden- Wegsehen statt Abschalten.
Dazu kommt im vorliegenden Entwurf des Telemediengesetzes der Ansatz, Aufrufe einer gesperrten Seite zu protokollieren und an das BKA zur strafrechtlichen Ermittlung zu versenden. Eine juristische Problematik hierbei findet sich in Wikipedia:
Das bloße Betrachten einschlägigen Materials als solches ist nicht strafbar, wobei die Grenze der Strafbarkeit bei Nutzung eines Computers jedenfalls dann überschritten ist, wenn das Material auf der Festplatte des Computers abgespeichert wird; dabei kann auch das (automatische) Zwischenspeichern von Dateien im Cache des Browsers ausreichen. Das flüchtige Zwischenspeichern im Arbeitsspeicher des Computers ist hingegen nicht als Besitz zu qualifizieren. (# ↑ Sven Harms: Ist das „bloße“ Anschauen von kinderpornografischen Bildern im Internet nach geltendem Recht strafbar? In: Neue Zeitschrift für Strafrecht. Jahrgang 2003, Heft 12, S. 646)
Eine Stopseite hindert jedoch bereits an der (juristisch legalen) Betrachtung des aufgerufenen Inhalts. Dies widerspricht der Unschuldsvermutung- ein Aufruf der Seite lässt keine Rückschlüsse auf die Motivation des Aufrufers zu. Ob es sich um Recherche, einen Tippfehler oder Konsum handelt, ist aus dem Aufruf nicht rückschliessbar. Wer auf der Suche nach einem grossen Fertigsuppenhersteller statt nach maggi.de auf maggie.de landet, erhält bei diversen Providern heute bereits ein Stopschild.
Die Ergänzung der Stopschild-Funktion um ermittlungstechnische Übertragung von Informationen wird zu einem massiv kontraproduktiven Effekt führen. Die Ermittler werden mit einer hohen Zahl an Zugriffen geflutet- Neugierige, Tippfehler aber auch Viren, Trojaner und Websites, die unbedarften Anwendern unbemerkt Seitenaufrufe auf Stopschildseiten untermogeln. Eine grosse Zahl Anwendern gerät auf diese Weise unschuldig unter Verdacht.
Als Folge dieser Entwicklung werden Ermittler mehr als vorher mit dem unteren Ende der Internetleitung befasst sein, während die Produzenten durch ihre professionell gestrickten Maschen schlüpfen.
Fazit
Das Aussperren unliebsamer Seiten, welcher Art auch immer, führt zu einem Ausblendeeffekt. Anwender werden mit Scheuklappen versehen, die sie von allem, was nicht den herrschenden Massstäben entspricht, grundsätzlich erst einmal ausgesperrt, die Entscheidung darüber trifft das BKA.
Durch dieses Wegsehen verschwindet zwar nicht das Problem, dieses bleibt bestehen. Kinder werden nach wie vor missbraucht. Aber das Problem verschwindet aus dem Blickwinkel der Menschen, während Legislative und Exekutive mit beliebigen, nicht nachprüfbaren “Fakten” hantieren können.
Unterdessen sind die Ermittler am falschen Ende des Internets gebunden, während die Produzenten und Straftäter ihrem Geschäft auf der anderen Seite nachgehen.
Man kann es nicht anders sagen: Kontraproduktiver kann ein Vorhaben eigentlich kaum sein.
Was im Endeffekt dann übrig bleibt, ist eine existierende, generische Zensurinfrastruktur, die, obwohl noch nicht existierend, bereits heute Begehrlichkeiten weckt: Glücksspiel, Terrorismus und Filesharing steht schon zur Diskussion und werden mehr oder weniger offen in einem Atemzug mit Kinderpornographie genannt.
Staaten wie China sehen sich durch die europaweit eingeführten Sperrmassnahmen in ihrer eigenen Politik bestätigt und auf Augenhöhe- und der Abstand zu chinesischen Verhältnissen wird kleiner.
Der Weg ist gezeichnet, es liegt an uns, ob wir ihn gehen wollen.
Freitag, 22. Mai 2009 0:51
Ich finde Ihre Artikel wirklich gut … aber noch besser fände ich sie, wenn Sie sie Korrekturlesen würden, bevor Sie sie online stellen. Der obige Artikel wimmelt nur so von Fehlern, sein es fehlende Freizeichen, Schreibfehler, falsche Gedankenstriche oder einfach falsche Zeichen. Das ist sehr schade, denn es schmälert die Qualität.
Freitag, 22. Mai 2009 7:07
…soll der Artikel authentisch sein, da man sonst einen “unfehlbaren Journalisten” vermutet, der “genauer hinsieht.
Freitag, 22. Mai 2009 7:27
Verwundert hat mich eine Internet-Liste über Zugangs-Provider (keine Hoster, sondern eher DSL-Anbieter), die folgende Gruppierungen hatte:
viele - Vertrag unterschrieben
viele - abwartend + nicht abgeneigt
zwei - eindeutig dagegen
Eine private Person scheint nachgefragt zu haben - mit dem Vorbehalt, daß die Liste nicht jederzeit aktuell ist.
Rein unternehmerisch staunt man, welche Belastungen die Anbieter auf sich nehmen und im Kampf gegen KiPo nicht den Image-Gewinn werbemäßig ausnutzen.
Schade eigentlich, wo man doch im Kinder-Sportbereich häufig T-Shirts zu diesem Thema sieht, die eindeutig eine Kontra-Position beziehen.
Webhoster werben teilweise intensiv mit Energie-schonenden Green-Hosting-Angeboten und sind im Ausland trotz Zuschlägen zum Teil einiges günstiger.