Ärztetag stellt sich bei Kinderpornographiesperren hinter Bundesregierung

Der 112. deutsche Ärztetag stellt sich in seinem Beschlussprotokoll hinter die Vorhaben der Bundesregierung zur Ausblendung mutmasslicher kinderpornographischer Seiten.

Wörtlich heisst es:

“Die deutsche Ärzteschaft unterstützt ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur “Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen”. Sie fordert den Bundesgesetzgeber auf, Kindern und Jugendlichen einen umfassenden Schutz vor sexueller Ausbeutung zu sichern.
Unter Federführung des Bundesfamilienministeriums hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur “Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” in das Parlament eingebracht. Gegen diesen Gesetzentwurf sammelt eine Initiative “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” in einer Online-Petition Unterschriften, weil die Unterstützer dieser Interessengruppe im besagten Gesetz einen unzumutbaren Eingriff in die Medienfreiheit sehen.
Kinderpornographie stellt eines der grausamsten Verbrechen an Kindern und Jugendlichen dar. Das Internet ist einer der Hauptverbreitungswege für kinderpornographische Bilder und Filme.”

Auch diesen Beschluss legt man besser unter das Okular:

Sie fordert den Bundesgesetzgeber auf, Kindern und Jugendlichen einen umfassenden Schutz vor sexueller Ausbeutung zu sichern.

Dazu könnte man sich eigenlich problemlos bekennen, wenn nicht gleich hinterher der Zusammenhang mit dem Internet konstruiert würde:

Unter Federführung des Bundesfamilienministeriums hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur “Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” in das Parlament eingebracht.

Es hat sich offensichtlich noch nicht herumgesprochen: Kinderpornographie und sexuelle Ausbeutung ist keine Straftat im Internet. Ausbeutung, Missbrauch, Vergewaltigung und alle anderen (zurecht) schweren Vergehen in diesem Bereich finden nicht im Internet statt, sondern im realen Leben. Wenn wir überhaupt von irgend etwas sprechen, dann von einer Verbreitung von Aufnahmen über verschiedene Kommunikationswege, bei denen das (frei zugängliche) Internet keine Rolle spielt. Wer (schwer) kriminelle Handlungen begeht, präsentiert sich damit nicht in aller Öffentlichkeit.

Der Begriff “Kommunikationsnetze” ist hier übrigens irreführend- die Politik fokussiert sich auf Stopschilder im frei zugänglichen Internet, nicht auf Kommunikationsnetze im Allgemeinen.

Gegen diesen Gesetzentwurf sammelt eine Initiative “Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten” in einer Online-Petition Unterschriften, weil die Unterstützer dieser Interessengruppe im besagten Gesetz einen unzumutbaren Eingriff in die Medienfreiheit sehen.

Wieder nur ein winziges Körnchen Wahrheit. Die Petition hat mehrere Ziele, als nur den unzumutbaren Eingriff in die Medienfreiheit zu verhindern. Was ist mit Rechtsstaatlichkeit, Verfolgung der Täter, Kontraproduktivität der Massnahme, Ausblendung aus der gesellschaftlichen Diskussion etc.? Kein Wort, dafür aber dann das:

Kinderpornographie stellt eines der grausamsten Verbrechen an Kindern und Jugendlichen dar. Das Internet ist einer der Hauptverbreitungswege für kinderpornographische Bilder und Filme.

Zusammen mit obigem Satz zur Petition wird daraus: Tausende Verharmloser und Naivlinge haben unterschrieben, aber denkt doch einmal an die Kinder.

Plus zwei Unwahrheiten in einem Satz: Kinderpornographie gemäss §184a/b/c ist eine weite Definition, die von freiwilligen Nacktbildchen pubertierender Teenager bis zur Vergewaltigung alles beinhaltet. In welchem Ausmass welche Art von Medien wo frei zugänglich sind, dazu gibt es keine Zahlen. Genau dies aber ist zur Erfassung der Verhältnismässigkeit einer Massnahme eminent wichtig. Für die Statistik und Argumentation von Sperrbefürwortern ist es natürlich einfacher, alles in einen Topf zu rühren. Das hat Methode, weil es ein Problem suggeriert, das an dem gewünschten Ort womöglich gar nicht existiert, aber den Fokus genau dorthin verschiebt. Ebenso interessant ist übrigens, dass im Beschluss der Begriff “Kindesmissbrauch” auch für die RTL-Sendung “Erwachsen auf Probe” verwendet wird, die nun überhaupt keinen sexuellen Bezug hat.

Und wiederum: Das frei zugängliche Internet (das mit Stopschildern zu pflastern wäre) ist nicht der Hauptverbreitungsweg für Kindesmisshandlung. Allenfalls für die Bildchen, die Kinder und Jugendliche gerne miteinander tauschen. Aber das ist keine Aufgabe der Polizei, sondern der Eltern. Ermittler sollten sich eigentlich auf die Täterermittlung schwerer Verbrechen fokussieren.

Wenn man diese Erklärung nimmt, beinhaltet sie nichts wirklich Neues, sondern repetiert den alten, inhaltslosen, aber publikumswirksamen Platzhalter. Die Tatsache, dass dem Ärztetag nicht bewusst sein soll, was der Unterschied zwischen Kinderpornographie, deren Konsumenten und Kindesmissbrauch ist, ist interessant. Insbesondere, da durch Unterstützung des Entwurfs der Bundesregierung einmal mehr nur Konsumenten im Fokus als verfolgbares Ziel stehen, während von Tätern keine Rede ist.

Update: Licht in die Frage nach der Motivation bringt die Betrachtung, wer hinter dem Antrag zum Beschluss steht- Dr. med. Thomas Fischbach als einer der Antragsteller ist Vorsitzender des Bundesverbands der Kinder und Jugendärzte NRW. Genau jener Verband, über den die deutsche Kinderhilfe lobenswert berichtet, dass er die heftig kritisierten Flugblätter der deutschen Kinderhilfe in seinen Praxen auslegt.

Der Vorstand der deutschen Kinderhilfe, Ehrmann: “Das Kampagnenziel, 100.000 Unterstützer für den Kampf gegen Kinder’pornographie’ im Internet zu gewinnen, ist durch den Beschluss des Deutschen Ärztetages jetzt schon erreicht.”

Update 2: evildailystar.de berichtet noch von anderen Erkenntnissen:

Reichlich dämlich agiert die PR-Kombo der Deutschen Kinderhilfe weiterhin mit der Propaganda, dass es keine Alternative zu einer grundrechtswidrigen Zensur des Internet gebe. Zeitgleich wird in fast allen Medien über die sinnvollere Strategie “Löschen statt Sperren von Kinderpornografie” berichtet. Dass man damit den unseriösen Ruf nicht los wird, ist der der Deutschen Kinderhilfe mittlerweile selber aufgegangen. Offensichtlich erinnerte man sich daran, dass ihr geschäftsführender Vorstandsvorsitzender Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen und Weimar ist und einige Küngelrunden später war das Ziel erreicht: Der Deutschen Ärztetag unterstützt die Zensur … wenn das nicht seriös ist. Abschließend posaunt man auf seiner Website heraus, dass man den Deutschen Ärztetag zu dieser Aussage umgedreht hat - fertig ist das Whitewashing.

Wenn man sich dann noch das Personal ansieht und welche PR-Ressourcen hinter der deutschen Kinderhilfe stehen, wundert man sich über nichts mehr.

Autor: Okular
Datum: Montag, 25. Mai 2009 13:52
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8 Kommentare

  1. 1

    Es geht ja noch nicht einmal um das Internet in seiner Gesamtheit, sondern nur um Domainnamem im World Wide Web. Chats, P2P-Tauschbörsen, das Usenet, usw. sind von DNS-Sperren gar nicht betroffen.

  2. 2

    Ein Loblied auf die enge gute Zusammenarbeit der Hosting-Provider in D mit den Behörden:

    Internet-Sperren für Kinderpornos -
    “Ein Anruf genügt”
    http://www.sueddeutsche.de/computer/536/465128/text/

    Bei Kenntnisnahme werden Websites umgehend gelöscht; wahrscheinlich reichen für den Hoster schon die eigenen AGBs als Bestandteil des Hosting-Vertrages aus.
    Das Thema ist eher der Zugriff auf Websites außerhalb D, wobei die Provider in D behilflich sein sollen.

    Der Verein MOGIS hat die Verteilung der Server untersucht und graphisch dargestellt, wobei die norwegische Sperrliste verwendet wurde.

    Möglichkeiten der rechtlichen Verfolgung
    http://mogis.wordpress.com/2009/04/13/moeglichkeiten-der-rechtlichen-verfolgung/

    Einsamer Spitzenreiter sind die USA:
    kurz bei US-Hostern nachfragen, was alles inhaltlich möglich ist. Wahrscheinlich wirft das Ergebnis noch mehr Fragen auf.

    Hier die Server-Verteilung von MOGIS in Zahlen:

    [US:1292, NL:146, CA:79, RU:75, DE:69, KR:62, PT:61, GB:54, CZ:37, SE:32, UA:15, JP:12, AU:11, HK:8, BZ:8, CN:6, BS:5, FR:4, PA:3, ES:3, DK:3, TW:2, BY:2, TR:1, TH:1, SK:1, RO:1, NO:1, MX:1, LV:1, IT:1, BR:1, AR:1; der eine Server in NO ist der TestServer von kripos.no]

  3. 3

    [...] okular.suedblog.de berichtet: Licht in die Frage nach der Motivation bringt die Betrachtung, wer hinter dem Antrag zum Beschluss [...]

  4. 4

    [...] Okular: Ärztetag stellt sich bei Kinderpornographiesperren hinter Bundesregierung [...]

  5. 5

    Wieso der Technik immer hinterher hinken?
    Die Verbreitung von Aufnahmen über alle verschiedene Kommunikationswege muss verboten werden.
    Dabei ist mir bewußt, das diese Vorderung nicht leicht umzusetzen ist, denn zum Verbot gehört ja auch die Kontrolle der Einhaltung und die Bestrafung bei Verstößen.
    Hier ist somit ein erster Schritt gemacht worden und das ist ja schon mal was und sollte von allen Berufszweigen und somit Menschen aktiv unterstützt werden.

    Wolfgang Becker ( http://www.wo-becker-kn.de ); KN, 26.Mai 2009

  6. 6

    es ist nun 00:08 und nicht 12:08
    Gruß an die SW-Technik
    Wolfgang Becker

  7. 7

    Hallo.

    Die Artikel rund um die Vorhaben von Zensursula sind echt gut.
    Aber hier trittst Du in eine Falle, die den Befürworter wohl zurecht kommt: ““Kommunikationsnetze” ist hier übrigens irreführend- (…) frei zugänglichen Internet” - nein, die Politik fokusiert eben nicht mal auf das Internet, sondern lediglich auf den WWW-Dienst des Internets. Dadurch wird der Vorschlag ja gerade noch haarsträubender.

    Viele Grüße
    Julian

  8. 8

    Danke für den Hinweis. Mit “frei zugänglichem Internet” ist tatsächlich das WWW gemeint. Eine Definition dazu steht im Fragenkatalog, der hier im Blog verlinkt ist, und abgeordnetentauglich gemacht wurde:

    Der Begriff „frei zugängliches Internet“ umfasst alle Webseiten, die vom Bürger mit Hilfe
    eines handelsüblichen Webbrowsers (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Opera, etc.) ohne zusätzliche
    Massnahmen (wie geschlossene Benutzergruppen mit Anmeldung/Verschlüsselung,
    Zusatzprogramme, erweiterte Netzwerkeinstellungen) eingesehen werden können.

    Damit sollte das klar sein, hoffe ich.

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