Frau Köhler, übernehmen sie.
Selbstverständlich kann ich mir auch nicht verkneifen, Frau Dr. Kristina Köhler auf das herzlichste im neuen Amt zu begrüssen. Leider ist es mir versagt, dieselben Lobesarien auf sie zu singen, die die Bildzeitung trällert. Schliesslich bin nicht ich mit der parlamentarischen Geschäftsführung der CDU verheiratet, sondern die (VIze-)Chefredaktion des Springer-Blattes.
Daher mal ein paar Auszüge, wie sich Frau Köhler zum Lieblingsprojekt ihrer Vorgängerin geäussert hat, selbstverständlich mit den obligatorischen okularischen Kommentaren versehen:
Auch wenn ich für dieses Thema eigentlich nicht zuständig bin, habe ich mich lange damit beschäftigt und die Argumente abgewogen.
Hört, hört, das fängt ja vielversprechend an, wenn man nicht wüsste, dass sie Politikerin der CDU ist.
ich weiß, dass es etwa meinem Webmaster äußerst schwer gefallen ist, meine letztendliche Zustimmung zu dem Gesetz zu akzeptieren.
Kleines Vor-Symptom auf das, was noch kommt: Die Meinung von Experten hat primär wenig Gewicht, was diametral zum “Abwägen” aus obigem Absatz seht.
Dabei möchte ich zwei Komplexe unterscheiden: Die inhaltliche Frage, ob solche Sperren sinnvoll sind. Und die Frage, wie die Debatte im Netz geführt wurde und wird. Über ersteres kann man sich streiten, letzteres empfand ich als hochgradig peinlich und kontraproduktiv
Werte Frau Köhler, die Debatte wurde auf mannigfaltige Weise und sogar sehr produktiv geführt. Einschliesslich Fragelisten, Fachexpertisen der Gesellschaft für Informatik, des CCC, Juristen, Wissenschaflter, und vieler Fachleute, die ihnen, der Politik, versucht haben, genau das zu vermitteln, worüber sich nämlich nicht streiten lässt: Dass die Sperren keinen Zweck erfüllen. Das Peinliche daran: Die Politik hat weggehört.
Der vor wenigen Tagen vorgestellte UNICEF-Report 2009 zum Thema sexuelle Ausbeutung zeichnete ebenso düsteres wie erschreckendes Bild. Demnach werden nach Schätzungen der Vereinten Nationen jährlich weltweit rund 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren zum Sex gezwungen.
Und hier geht es bereits wieder los: Kinderpornografie, Internet und Kindesmissbrauch werden völlig sinnlos in einen Topf geworfen und mit einer Zahl hinterlegt. Nichts davon gehört zusammen. Kinder werden auch ohne Internet missbraucht, Kinderpornografie findet auch ohne Internet statt und Kinderpornografie existiert auch ohne Kindesmissbrauch. Dafür sorgt allein schon die Definition des Begriffs “Kinderpornografie”, der alle Arten von medialer Darstellung von nackten Tatsachen von und mit Kindern umfasst.
Im Gesetz heißt es jetzt:
“Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind.”
Seltsamerweise hat niemand es für notwendig empfunden, den Begriff “angemessene Zeit” oder “zulässige Massnahmen” im Gesetz klar zu umreissen. Der bleibt im Ermessensspielraum des BKA.
Da, wo man weder gegen die Täter noch gegen die Server unmittelbar vorgehen kann, muss es aber möglich sein, Webseiten zu sperren, die kinderpornographisches Material zeigen. Wir reden hier nach den uns vorliegenden Expertenmeinungen von 15 Millionen solcher Abbildungen im Netz, täglich kommen dabei 200 neue hinzu.
Die Köhlerschen Blüten treiben weiter, und zwar eifrig. Sie erwähnt nämlich nicht, dass im gleichen Zeitraum gegebenenfalls wieder 200 verschwinden. 200 Bilder weltweit pro Tag ist ein winziger Bodensatz im Internet, der alleine deswegen schon blödsinnig ist, weil man damit nicht die 15 Mio existenten erklären kann- dazu benötigt man dann 205 Jahre.
Und es ist vollkommen unklar, wieviele dieser 15 Mio. Bilder dasselbe Motiv zeigen. Im Übrigen würde ich diese Experten gerne mal mit Namen versehen haben. Denn wenn man konkrete Zahlen hat, weiss man auch, wo man ermitteln und verhaften muss. Diese Zahlen sind Luftnummern und lassen keine Rückschlüsse auf Dimensionen zu. Diese Zahlenspielereien führen zu mannigfaltigen Ergebnissen, die alles gemein haben: Der Umsatz passt nicht zur Zahl der Konsumenten und der passt nicht zur Zahl der beteiligten Bilder.
Und nun kommt der übliche Absatz, der als Totschlagargument die Würde einbringt und den Bürger vor sich selbst schützen soll:
Das hier zu schützende Rechtsgut ist die Menschenwürde der missbrauchten Kinder, die durch die öffentliche Zurschaustellung der Bilder ein zweites Mal zu Opfern werden, die stigmatisiert und traumatisiert werden. Der Bundesgerichtshof hat dies dahingehend präzisiert, dass der Benutzer grundsätzlich auch mit der bloßen Speicherung solcher Dateien im Cache-Speicher seines PC-Systems den Besitz erlangt, solange sie nicht manuell oder systembedingt automatisch gelöscht wurden (BGH 1 StR 430/06 - Beschluss vom 10.10.2006; vgl. auch MüKo/Hörnle, § 184b Rn. 27). Mit der Sperrung einer solchen Seite wird also unmittelbar die Straftat des Sich-Verschaffens von kinderpornographischen Bildern erschwert oder verhindert.
Das darf ich jetzt mal anders formulieren: Websperren gegen Kinderpornografie verhindern, dass ich versehentlich vergesse, meinen Cache zu löschen und mich damit strafbar zu machen. Frau Köhler schützt mich also vor mir selber. Wer sich einen Kasten Bier ins Auto lädt, muss automatisch davor geschützt werden, betrunken Auto zu fahren. Wer ein Messer kauft, wird davor geschützt, versehentlich zum Mörder zu werden, um die Abstrusität auf die Spitze zu treiben.
Über die Würde habe ich an anderer Stelle bereits geschrieben, offenbar glaubt Frau Köhler ebenfalls, wie der Rest der CDU, dass jeder, der versehentlich oder absichtlich auf eine derartige Seite gerät, nur den Konsum im Sinn haben kann. Dass der Bürger mündig genug sein könnte, die Polizei zu informieren, scheint ihr ausgeschlossen. Offenbar ist hinsehen nicht gefragt und es ist ihr lieber, wenn das Verbrechen ungesehen in dunklen Kellern stattfindet, als dort, wo es gesehen wird.
Von einer Familienministerin würde ich eigentlich eine Vorbildfunktion beim Thema Zivilcourage erwarten und ein Konzept, wie man mehr Menschen zum Hinsehen bringt und keine Anleitung zum Wegschauen.
Eine Ausweitung würde weder durch den Bundestag kommen, noch wäre sie verfassungsrechtlich so einfach gangbar. Kinderpornographische Darstellungen sind etwas anderes als Killerspiele.
Wenn da nicht das Urteil des Landgerichts Hamburg wäre, das eine Sperrung von Filesharing-Seiten erlaubt, solange der Provider nicht dazu gezwungen ist, speziell dafür eine Infrastruktur aufzubauen. Nun vertritt Frau Köhler die Absicht, genau diese Infrastruktur zwingend vorzuschreiben, was eine Sperrung einklagbar macht. Und da spricht Frau Köhler von einer peinlichen Diskussion der Gegenseite?
Im Fall der Kinderpornographie geht es unmittelbar um die Verhinderung einer Straftat (das Sich-Verschaffen von kinderpornographischen Schriften).
Ich sehe auch hier wieder mit Interesse, dass das offenbar wichtigste Verbrechen, um das man sich kümmern will, potentieller Konsum ist, während das eigentliche Verbrechen, der Missbrauch, völlig aus dem Fokus (und aus der Öffentlichkeit) gerät. Diese Einblicke in konservative Denkstrukturen sind ausgesprochen aufschlussreich.
Nun wird ja in den einschlägigen Blogs auch behauptet, es gäbe eigentlich gar keine Kinderpornographie im Internet - und erst recht keine Züge organisierter Kriminalität. Dabei beruft man sich auf die Stellungnahme eines Anwalts, der Menschen vertritt, die mit Kinderpronographie gehandelt haben (sollen). Dies entspricht aber nicht den Erkenntnissen unserer Experten. In der Anhörung vom 27. Mai 2009 benannte das Bundeskriminalamt neben nicht-kommerziellen Tauschbörsen kommerzielle kinderpornographische Webseiten als quantitative Schwerpunkte bei der Verbreitung von Kinderpornographie. Mit solchen Webseiten würden, so das Bundeskriminalamt, Millionengewinne erzielt.
Sie bezieht sich hier offensichtlich auf Udo Vetter und stellt diesem die “Erkenntnisse” des BKA entgegen. Was sie auch hier nicht erwähnt: Kommerzielle Tauschbörsen sind nicht von aussen zugänglich und durch Stopschilder nicht erreichbar. Sie sind professionell aufgezogen und organisiert. Das ist nämlich der argumentatorische Schwanzbeisser: Wenn es einen hohen Umsatz zu erzielen gibt, dann ist der Markt professionalisiert genug, sich den Stopschildern zu entziehen. Was nicht zuletzt dadurch bewiesen wird, dass das BKA in diesem Bereich so gut wie keine Erfolge aufzuweisen hat. Entweder existiert der Markt nicht, oder er ist zu professionell, um im Internet sichtbar zu sein.
Die technische Sperrung kinderpornographischer Webseiten ist deshalb ein wichtiger Baustein - nicht mehr und nicht weniger - im Kampf gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.
Nein, das mit dem Abwägen funktioniert auch bei Frau Köhler nicht. Sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern wird durch technische Sperren weder verhindert noch gebremst. Es wird allenfalls ausgeblendet, zumindest der kleine Teil davon, der im Netz zu finden ist.
Peinlich, Frau Köhler, ist allenfalls die Fixierung der Politk auf das Internet.
Natürlich ist mir bewusst, dass die Sperrung auf DNS-Ebene, die als Mindeststandard im Gesetz beschrieben wird, für den versierten Nutzer kein großes Hindernis darstellt bzw. ohne Zweifel Anleitungen zur Umgehung der Sperre schnell die Runde im Internet machen werden. Das alleine sehe ich jedoch nicht als Argument gegen ein solches Gesetz. Sondern als Antrieb, dass hier bessere, verfassungsrechtlich gangbare
Möglichkeiten gefunden und technisch realisiert werden. Ich bin mir sicher, wenn der Chaos Computer Club und andere Experten hier eine Idee haben, wird man sie im Ministerium mit offenen Ohren empfangen.
Der CCC hat dem Ministerium mehrfach erklärt, dass es mit keiner Methode funktionieren wird, die sich ausdenken. Aber das wollte niemand hören, herzlichen Dank. Auch hier anders formuliert: Den Bereich der organisierten (und professionalisierten) Kriminalität wird man nicht erwischen, das Gesetz ist damit wirkungslos, aber das ist kein Grund es abzulehnen. Der Begriff “Verhältnismässigkeit” hinsichlich Aufwand und Erfolg scheint auch bei Frau Köhler keine Rolle zu spielen.
Des Weiteren wird es ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit geben, welches die Listen überwachen wird.
Vierteljährliche Stichproben durch ein Gremium, für das der oberste Datenschützer bereits erklärt hat, dass seine Behörde das nicht zu leisten vermag, “Überwachen” zu nennen ist bereits ein Hohn. Gemäss BKA kommen wöchentlich hunderte von Seiten dazu, andere fallen weg und das alles kontrolliert durch 3-monatige Stichproben? Danke fürs Mitdenken.
Im abschliessenden Absatz lässt sie dann richtig Dampf ab und zeigt, dass sie das Netz auch nicht verstanden hat:
Was bleibt denn von den Debatten im Netz hängen - und zwar nicht erst aus dieser Diskussion? Der Vergleich mit China ist da noch der harmloseste. Es dominieren Stasi-Vergleiche oder gar Vergleiche mit dem 3. Reich. In jedem der einschlägigen Blogs liest man Phrasen wie “Totalüberwachung”, “Stasi 2.0?” oder sogar “wie bei Goebbels”. Aber ganz ehrlich: Slogans wie “Stasi 2.0″ und “Zensursula” mögen lustige T-Shirt-Sprüche sein. Dahinter aber geht jedes Argument zu Grunde. In die gleiche Kategorie gehört im Übrigen auch eine Aktion wie das Hacken der Seite der Deutschen Kinderhilfe.
Das man diese Meinung auch auf der Strasse oder am Stammtisch hören könnte, damit haben viele Politiker ein Problem. Dass in der Gesellschaft immer auch extreme Meinungen vertreten sind, ist der normale Bestandteil der demokratischen Debatte. Womit Politiker aber gar nicht klar kommen, ist, wenn diese durch das Internet verteilt und verstärkt hörbar gemacht werden und eben nicht am Stammtisch bleiben.
Und um ihre Argumentation zu entkräften: Die chinesischen und iranischen Zensuranstrengungen wurden, ebenso wie das deutsche Zugangserschwerungsgesetz, mit der Begründung errichtet, gegen verbotene Pornografie vorzugehen. Hier gibt es eine klare Analogie, die nicht wegzudiskutieren ist. Und man kann eines sicher sein: Gäbe es heute noch eine DDR, so hätte die Staatssicherheit genau jene Variante umgesetzt, die von CDU-Politikern auf dem Höhepunkt gefordert worden war, einschliesslich der Weiterleitung der Zugriffe an die Behörden.
Frau Köhler hat viel in der CDU gelernt. Auch, wie man eine gute Parteisoldatin in jungen Jahren ist und die offizielle Linie unreflektiert gegen alle Widerstände wiederkäut.
Nun hat der Bundespräsident (ihr prominenterer Namensvetter) heute verlautbaren lassen, genau jenes Vorhaben vorerst nicht zu unterschreiben und zwar aus verfassungsrechtlichen Bedenken. Stattdessen hat er es mit einer Frageliste zurück an die Regierung geschickt. Der zuständige Minister heisst Brüderle und ist von der FDP. Die Chancen für eine endgültige Beerdigung stehen gut. Interessant ist übigens, dass keiner der beteiligten Minister mehr im Amt ist.
Und bedauerlich ist, dass offensichtlich wieder ein durchgepeitschtes Gesetzesvorhaben an (vorhergesagten) verfassungsrechtlichen Hürden scheitert und die Verursacher weder Konsequenzen zu fürchten haben noch Einsicht zeigen werden. Das ist das Traurigste am heutigen Parlamentarismus.
Immerhin ein kleine Dankeschön für die Gelegenheit, hier noch einmal mal alle Argumente gesammelt zu widerlegen. Quasi zum Abschied des Vorhabens.
Dienstag, 1. Dezember 2009 18:45
[...] | Webmasters AlltagPolitie kraakt encryptie pedofielen met PS3 « Cops in cyberspaceDer tiefere Blick durchs Okular – genauer hinsehen » Blog Archiv …Related posts on KindesmissbrauchRechtsfreier Raum des Tages für FAZ : [...]
Dienstag, 1. Dezember 2009 19:10
[...] generated)Related posts on KindesmissbrauchRechtsfreier Raum des Tages für FAZ : netzpolitik.orgDer tiefere Blick durchs Okular - genauer hinsehen » Blog Archiv …Bundespräsident verweigert Unterschrift für Zensursula-Gesetz … Category: SMK Tags: [...]
Dienstag, 1. Dezember 2009 19:40
[...] generated)Related posts on KindesmissbrauchRechtsfreier Raum des Tages für FAZ : netzpolitik.orgDer tiefere Blick durchs Okular - genauer hinsehen » Blog Archiv …Bundespräsident verweigert Unterschrift für Zensursula-Gesetz … Category: SMK Tags: [...]
Mittwoch, 2. Dezember 2009 15:09
[...] heiligt auch bei Kinderpornografie nicht alle Mittel …Related posts on KindesmissbrauchDer tiefere Blick durchs Okular – genauer hinsehen » Blog Archiv …Wie sich NPD und Neonazis in Mecklenburg einen mutmaßlichen Fall …White IT: Bündnis [...]
Sonntag, 6. Dezember 2009 13:23
[...] posts on KinderpornografieZweck heiligt auch bei Kinderpornografie nicht alle Mittel …Der tiefere Blick durchs Okular – genauer hinsehen » Blog Archiv …Related posts on Peter Vogt10 errores Comunes de un CurrículumWeitere interessante Artikel:Zossener [...]
Sonntag, 3. Januar 2010 17:26
Danke für die Lehrstunde an Frau Doktor, die erkennen sollte, dass ein teilweise erkaufter akademischer Titel keine Garantie für Fachkompetenz darstellt. Ich bin gerade dabei, einen ähnlich gearteten Blogeintrag zu verfassen…