Hehl und Heuchel
Fall 1: Vor einigen Monaten machte der Fall eines französischen Vaters Schlagzeilen, der den mutmasslichen Mörder seiner Tochter, einen deutschen Arzt aus Lindau, aus Deutschland entführen liess und in einer Nacht- und Nebelaktion den französischen Behörden überstelllte. Es kam zu Verstimmungen im deutsch-französischen Verhältnis und der Fall führte zu kleineren diplomatischen Verwicklungen. Der geständige Vater ist mittlerweile auf freiem Fuss in Frankreich, trotz der in Deutschland mit hohen Haftstrafen zu belegenden Straftat der Anstiftung zur Freiheitsberaubung, Entführung und schwerer Körperverletzung.
Fall 2: Produktpiraterie richtet heute hohe wirtschaftliche Schäden in deutschen Unternehmen an. Basis der Piraterie ist zum Einen das simple Kopieren erfolgreicher Produkte, andererseit der (finanziell lohnende) Diebstahl von Informationen zum Bau entsprechender Produkte- wie Hochgeschwindigkeitszügen, Flugzeugen, usw.- klassische Wirtschaftsspionage.
Die Liste könnte endlos weiter geführt werden- private Hände, die zur Erfüllung eigener Zwecke (Profit, Gerechtigkeit, etc.) Straftaten begehen, aus denen andere Hände - öffentlich oder privat - massive Vorteile ziehen. Oftmals in anderen Staaten, in denen die betreffenden Vergehen ebenfalls mit hohen Straftaten belegt wären.
Daraus ergibt sich die Frage:
Wie weit darf ein Staat oder Unternehmen gehen, um den Zweck zu heiligen? Darf er sein eigenes Rechtssystem entsprechend beugen, um eine wie auch immer geartete Gerechtigkeit und Vorteile zu erzielen, die auf anderen Wegen mühsam (oder gegebenenfalls unerreichbar) sind? Anders gefragt: Wie tief darf er sinken?
Wenn, wie am aktuellen Fall, Konto-Informationen gegen Geld angeboten werden, die per Straftat (sowohl im Quell- als auch im Zielland) erworben wurden, stellt sich die Frage, ob hier nicht mit zweierlei Mass gemessen wird. Die Straftat selbst befürworten wir natürlich nicht, aber das Ergebnis ist verlockend und gut- das ist die Logik. Sie erinnert an die Folteraussagen des ehemaligen Innenministers Wolfgang Schäuble:
“Wenn wir für Informationen anderer Nachrichtendienste eine Garantie übernehmen müssen, dass sie unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien zu Stande gekommen sind, können wir den Betrieb einstellen [...] Wer glaube, Deutschland könne sich von Informationen abkoppeln, nimmt die Verantwortung für unsere Sicherheit nicht hinreichend wahr. “Erkenntnisse anderer Nachrichtendienste für uns unverzichtbar”, so der CDU-Politiker.
Wenn eine Liste mit Namen und Adressen iranischer Dissidenten und Oppositioneller von deutschen Nachrichtendiensten gestohlen und an die iranischen Mullahs verkauft würde, was wäre wohl unsere Reaktion? Jemand bietet Boeing Airbuspläne aus den Hamburger Werken an, wie stünden wir dazu? Die Entführung deutscher Bürger in amerikanische Terrorgefängnisse?
Sicherlich ist die Verlockung gross, die gern kolportierten 100 Mio. € in die Staatskasse zu bekommen (insbesondere vor der so wichtigen Wahl in NRW), keine Frage und es wäre eine willkommene Bereicherung- allerdings gibt es keine Garantie dafür, dass der Betrag auch tatsächlich in die Kasse kommt. Denn die echten und grossen Details gibt es nur gegen Bares und es wurden bislang nur fünf Informationen übersandt. Lassen wir uns darauf ein, gibt es maximal 100 Mio. € im Gegenwert gegen 2.5 Mio € und eine, gelinde gesagt, sehr flexible Rechts- und Werteauslegung. Zuzüglich dem Signal, dass sich Rechtsbruch durchaus lohnen kann, wenn der deutsche Staat der Kunde ist und diesen grosszügig belohnt.
Man mag zum Schweizer Bankgeheimnis und der Tatsache, dass es die Steuerflucht aus Deutschland begünstigt, stehen, wie man will, es ändert nichts an der Tatsache, dass es einen Grundpfeiler der Schweizer Finanzwirtschaft darstellt- einen Grundpfeiler, an dem hier wieder einmal gerüttelt wird, subventioniert durch den grossen und immer ungeliebteren Nachbarn, der so gar nicht nett zum einst so stolzen und arg im Selbstbewusstsein angeknacksten eidgenössischen Volk ist. Die angebotene CD wird das ohnehin arg gebeutelte Verhältnis zur Schweiz weiter erschüttern. Und glaubt dann noch irgendwer, die Schweiz würde sich auch in Zukunft noch kooperativ verhalten, wenn es um die Ermittlung und Verfolgung von Steuersündern geht?
Bei der Beantwortung der Frage, ob die 100 Mio € (so sie denn überhaupt erreichbar sind) die erkauften Nachteile Wert sind, sollte man sich vor Augen führen, dass dem Fiskus jährlich Steuern in Höhe von 70 Mrd. € entgehen, alleinig durch fehlende Betriebsprüfungen durch die Finanzämter, die teils durch fehlendes Personal, teils durch Weisung aufgrund falsch verstandener Unternehmerfreundlichkeit beruhen. Die Diskussion über eine CD, die gerade einmal 100 Mio. € wert sein soll, ist doch eher, mit Verlaub, eine Peanutsdiskussion. Und schmeckt ein wenig nach (auch wahlbedingter) Heuchelei.
Dienstag, 2. Februar 2010 8:47
Man sollte bei der Beurteilung, ob der Ankauf dieser Daten illegal ist und gegen deutsches oder schweizerisches Recht verstößt, einmal den Blickwinkel wechseln. Ist das Verkaufen dieser Daten bzw. das Erlangen solcher Daten überhaupt eine Straftat? Wenn in Wikileaks geheime Dokumente veröffentlicht werden, besteht der einzige Unterschied darin, dass im Fall der Bankdaten, zusätzlich eine Bezahlung eingefordert wird. Grundsätzlich aber wird ein Mißstand bzw. sogar ein Vergehen damit offen gelegt, nämlich Steuerhinterziehung. Nicht selten wird die sog. Kronzeugenregelung in der Justiz angewendet, die einem mutmaßlichen Straftäter Straferleichterung oder gar Straffreiheit zugesteht. Und im Falle des Swift- Abkommens, welches jetzt hoffentlich ein Ende finden wird, werden auch Banktransferdaten ohne die Zustimmung der Betroffenen an die US- Behörden ausgeliefert. Wieso ist nun ausgerechnet dieser Hehler, der Datensätze verkauft, die in 1500 Fällen Steuerhinterziehung aufdecken, der Bösewicht? Man kann ihm durchaus vorwerfen, aus niederen Beweggründen zu handeln, doch spielt das wirklich eine Rolle im Gesamtaspekt? Im Übrigen hat diese Sache nichts mit vernachlässigten Steuerprüfungen zu tun, die etwa 70 Mrd. € betragen. Was wäre denn, wenn die Bundesregierung die Daten nicht kauft? Das wäre zukünftig die Zusicherung an alle Steuerhinterzieher, genau dies weiter zu betreiben in der Gewissheit, dass der Rechtsstaat sich der selbst auferlegten Ohnmacht hingibt. Der Kauf der Daten würde hingegen das Signal setzen, dass Steuerhinterzieher immer Gefahr laufen werden, durch zwielichtige Geschäftemacher entlarvt zu werden, da von den Behörden in dieser Richtung nichts zu erwarten sein wird und schon gar nicht von den schweizerischen bzw. gar der betroffenen Banken, die ja eigentlich eine solche Steuerflucht ermöglichen in vollem Bewußtsein, dass dies die Nachbarländer finanziell empfindlich trifft…
Dienstag, 2. Februar 2010 12:19
Alles, was wir aus dem Bohai lernen, der um die Hinterzieher-CD gemacht wird, ist, dass unsere Regierung nicht einmal ihre Geheimdienst-Mitarbeiter im Griff hat. Aus dieser Ecke muss ja die Veröffentlichung des Angebots gekommen sein; der Anbieter hatte daran sicher das geringste Interesse.
Klaus J Wild
Dienstag, 2. Februar 2010 14:29
Wikipedia definiert die Hehlerei folgendermassen:
Im Sinne dieser Definition handelt es sich um das Erlangen illegal erworbener Wirtschaftsgüter.
Wikileaks wird zwar immer gern als Beispiel zitiert, hinkt aber im Vergleich erheblich. Wikileaks ist kein Staat, der per Legislative die Rechtsnormen definiert und per Judikative und Exekutive diese durchzusetzen vermag. Anders ausgedrückt: Wikileaks macht weder Gesetze, noch setzt es diese durch. Vielmehr bewegt sich Wikileaks im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und kann für Vergehen ohne Ausnahme strafbar gemacht werden. Ein Messen mit zweierlei Mass ist somit ausgeschlossen, im Gegensatz zum Staat. Zudem zahlt Wikileaks keine materiellen Anreize, die den Tatbestand der Hehlerei erfüllen würden. Der Vergleich mit dem Presserecht und Informantenschutz wäre eher angebracht.
Auch der Vergleich mit der Kronzeugenregelung ist nicht zulässig- die Tat fand nicht im Rechtsbereich der BRD statt, für den dann die Bundes- bzw. Landeskriminalämter zuständig wären, sondern im Ausland. Als Kronzeuge könnte der Täter allenfalls in der Schweiz Strafmilderung erhalten, nicht aber finanzielle Belohnung. Die Bank ist nach juristischen Massstäben das Opfer, somit gibt es keine Tat, wegen der Anbieter als Kronzeuge auftreten könnte.
Als Informant lässt er sich somit ebenfalls nicht kategorisieren, denn dazu müsste er im kriminellen Milieu agieren, was aber nicht der Fall ist- er entwendete legal erwirtschaftete Daten eines privaten Unternehmens. Eine Straftat im Rechtsbereich eines anderen Staates, die nun durch die BRD subventioniert werden soll.
Das Wort “Abkommen” sagt doch bereits alles aus- es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen den Staaten, die legal erworbenen Daten auszutauschen. Das Abkommen garantiert Legalität und Einverständnis der staatlichen Beteiligten (wenn auch nicht der Kunden, was für den Fall aber irrelevant ist). Und wie bereits bemerkt sollte dieses Abkommen ein Ende finden.
Will der deutsche Staat an die Informationen über mutmassliche Steuersünder herankommen, muss er das bilateral mit der Schweiz lösen, über ein Abkommen. Man kann nicht gegen SWIFT sein, den Datenklau aber gutheissen. Das beisst sich.
Die 70 Mrd. sind in Deutschland hinterzogene Steuern von Bürgern und Unternehmern mit einem Jahreseinkommen von mehr als 500.000 €, was aus dem verlinkten Artikel klar hervorgeht. Seltsamerweise will man an diese aber nicht so richtig heran- wenn man also von Klientelpolitik spricht, sollte man sich einmal mit dieser Frage beschäftigen.
Das ist so nicht korrekt. Das ausgehende Signal lautet: Wir subventionieren Rechtsbruch, weil wir nicht in der Lage sind, mit legalen Mitteln den Rechtsstaat durchzusetzen. Mit der Argumentation wird ein Tor geöffnet, das von Diebstahl über Hackerangriffe bis zur Entführung vieles zu legitimieren vermag.
Dabei ist es beileibe nicht so, dass der deutsche Staat ohnmächtig dahinsiecht. Die Schweiz steht unter Druck und wird früher oder später die notwendige Rechtshilfe gewähren müssen. Mit derartigen Aktionen dauert es dann eben länger.
Übrigens mag es Zufall sein, dass ich eben auf meinem Weg in die Schweiz gleich zweimal von Schweizer Fahrzeugen auf recht drastische und sehr persönliche Weise vorgeführt bekommen habe, was Ignorieren von Recht und Gesetz bedeutet. Ein Umstand, den ich in dieser Form in den letzten 5 Jahren so nicht erlebt habe. Wie gesagt, es mag Zufall sein.
Dienstag, 2. Februar 2010 16:35
Wenn die Befürworter dieses “Deals” auch die illehale Weitergabe ihrer persönlichen Daten (Beispiel Telekom-Datenklau)an Dritte auch so gutheissen wundert es mich nicht , dass unsere Polit-Elite auf das Angebot ohne Skrupel einsteigen will. Heiligt denn der Zweck den in jedem Fall die Mittel? Wenn der Rechtsstaat nicht mehr in der Lage ist, seine berechtigten Interessen mit legalen Mitteln durchzusetzen und zu kriminellen Methoden greifen mußß, sollte man aufhören, ihn als Rechtsstaat zu bezeichnen. Ich jedenfalls möchte mich nicht als Bewohner eines korrupten Schurkenstaates fühlen müssen.